Aus jeder Art von Verträgen ergeben sich bei mangelhafter Leistungserbringung Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, die wir gerne für Sie geltend machen und/oder bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme durch Ihren Vertragspartner verlässlich abwehren.
Auch bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (Sturz bei Schnee und/oder Glatteis, etc.) stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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